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Hallo,

da wir uns grade in der Ferien- und Urlaubszeit befinden, noch ein Hinweis, den ich jüngst aus einem Heft habe:

Clubrufzeichen dürfen NICHT, wie Personenrufzeichen, mit vorangestelltem Landeskenner im Ausland verwendet werden. Hierfür wären gesondert Rufzeichen bei der dortigen Behörden zu beantragen. Der Grund dürfte recht einfach sein: Clubrufzeichen sind immer an eine Clubstation gebunden, welche sich (faktisch) beim Rufzeicheninhaber bzw. einem angegebenen Ort befindet. Die Clubstation kann also nicht einfach so einpacken und in Urlaub fahren. Personenrufzeichen sind an die Person gebunden - die können sehr wohl Koffer packen und verreisen, halten sich also ggf. im Ausland auf. Und zumindest auf CEPT-Ebene (und einigen, die eingewilligt haben) gibt es dann die Regelung mit dem vorangestellten Landeskenner.

Wer noch wegfährt: schönen Urlaub!

73, Jörg - DL6IB